Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Niederamt
Pfarrkreis Schönenwerd-Eppenberg/Wöschnau
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Was tun bei...
Wunsch zum Gottesdienstbesuch
Vielleicht klingt das Wort "Dienst" nicht gerade motivierend. Wie wär's mit: Feiern, Erleben, Pause machen, Nachdenken, Abschalten, Ruhe finden, Gemeinschaft leben und In sich gehen?
Neugierig geworden? – Dann kommen Sie doch einfach einmal zu einem Gottesdienst in die Stiftskirche oder das Kirchgemeindehaus und probieren es unverbindlich aus. Es ist auch eine gute Möglichkeit, einmal den Pfarrer kennenzulernen. Nach dem Gottesdienst gibt es sicher die Möglichkeit zu einem kurzen Gespräch.
 

Gottesdienste finden am ersten Sonntag im Monat im Kirchgemeindehaus statt, an den anderen Sonntagen in der Stiftskirche St.Leodegar. Sie beginnen jeweils um 10.00 Uhr. Am Donnerstag finden Sie im Kirchenzettel des "Niederämter" aktuelle Angaben dazu.

In der Stiftskirche finden zu anderen Zeiten auch christkatholische Gottesdienste statt. Sie wird seit über 100 Jahren von beiden Konfessionen genutzt.

 
Fragen
Haben Sie Fragen zur Kirchgemeinde oder zur Kantonalkirche, zu religiösen oder kirchlichen Themen oder was auch immer, wenden Sie sich unverbindlich an den Pfarrer: Tel. 062 849 12 66,  oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bei Fragen zur Kirchensteuer wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung: Frau Susi Simmen, Dänikerstr.12, 4653 Obergösgen, Tel. 062 295 70 45, oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
Probleme
Die Seelsorge als kirchliches Angebot besteht im Angebot von Gesprächen. Als vertrauliches und vertrauensvolles Gegenüber wollen wir Menschen die Möglichkeit geben, sich im Gespräch zu äussern. Über die Sorge der Seele, das Bedrückende, die Probleme und Aufgaben des Lebens. Denn indem ich mich vertrauensvoll an jemanden wende, tue ich bereits den ersten Schritt zur Lösung.
Bitte telefonieren Sie mit dem Pfarrer: 062 849 12 66 oder schreiben Sie ein Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Die kirchliche Seelsorge untersteht dem Schweigegeheimnis.
 
Geburt eines Kindes, Taufwunsch

Ihnen wurde ein Kind geschenkt und Sie entschliessen sich, dieses taufen zu lassen. Bitte sprechen Sie das Gottesdienstdatum für die Taufe mit dem Ortspfarrer ab. Er wird auch in einem Taufgespräch mit Ihnen alle weiteren Fragen klären.

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Die vollzogene Taufe wird von allen Kirchen auf der Welt anerkannt. Wer also getauft ist und seine Konfession wechselt, muss sich nicht mehr neu taufen lassen. Die Taufe - als sichtbares Zeichen der Zuwendung Gottes zum Menschen - gilt ein für alle Mal.
 
Obwohl die Taufe nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden ist, ist es in unserer reformierten Kirche üblich, Kinder innerhalb des ersten Lebensjahres zu taufen. Spätere Taufen, auch Erwachsenentaufen, sind aber ebenso möglich.
 
Normalerweise findet die Taufe innerhalb eines öffentlichen Gottesdienstes statt. 
 
 
Trauung

Liebes Brautpaar, wir freuen uns, dass Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren. Vielleicht heiraten Sie ja sogar in unserer schönen und fast 1'000 Jahre alten Kirche.
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Die einzige Vorbedingung für eine reformierte Hochzeit ist die Ziviltrauung. Die Verschiedenheit der Konfessionen oder gar der Religionen ist also kein Hinderungsgrund. Genauso wenig wie eine vorausgegangene Scheidung.

Ist ein Partner Mitglied unserer Kirchgemeinde, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Trauung in der Stiftskirche.

 

Nach reformierter Lehre ist die Ehe kein Sakrament. In der kirchlichen Trauung geht es um Fürbitte und Zuspruch des Segens Gottes für das Paar am Beginn seines gemeinsamen Lebensweges. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer solchen Feier sind vielfältig.

 

Besondere Regelungen gelten bei konfessionell gemischten Paaren, sofern sie keine rein reformierte, sondern eine auch von der römisch-katholischen Kirche anerkannte "ökumenische" Trauung wünschen. Der römisch-katholische Ehepartner sollte sich bei seinem zuständigen Pfarramt nach den für ihn geltenden kirchlichen Gesetzen erkundigen. Es ist heute üblich, dass nur noch ein Pfarrer - reformiert oder katholisch - die Trauung durchführt.

 

Damit Sie sich über alles, was mit Ihrer Trauung zusammenhängt, persönlich unterhalten können, treffen Sie sich rechtzeitig vor der Trauung mit dem Pfarrer zu einem Traugespräch. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Pfarrer einen Termin für die Trauung, bevor Sie das Restaurant reservieren.

Für die Raumreservierung der Stiftskirche ist das christkatholische Pfarramt zuständig: Telefon 062 849 11 55, Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 
Todesfall
Bei einem Todesfall wenden Sie sich in der Regel zuerst an das Zivilstandsamt der Gemeinde. Dieses ist für die Abdankung und den Friedhof zuständig und legt in Absprache mit dem Pfarramt den Termin fest. Der Pfarrer wird sich dann mit Ihnen wegen des Trauergespräches in Verbindung setzen. Sie können sich auch zuerst mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, der Sie dann für die nächsten Schritte berät.

Die Beerdigung findet in Schönenwerd in der Regel um 13.30 Uhr auf dem Friedhof statt, der Abdankungsgottesdienst um 14.00 Uhr in der Stiftskirche.

Die Art der Bestattung besprechen Sie mit dem Zivilstandsamt.
Sie können wählen zwischen Erdbestattung oder Kremation.

Für verstorbene Mitglieder der Kirchgemeinde ist die Abdankung kostenlos.
 
Eintrittswunsch

Sie wünschen der Reformierten Kirche beizutreten? - Sie sind uns herzlich willkommen! 

Telefonieren Sie bitte dem Ortspfarrer oder stellen Sie ein formloses schriftliches Eintrittsgesuch an die Kirchenkommission Schönenwerd-Eppenberg-Wöschnau oder an den Kirchgemeinderat Niederamt.
 

Es ist nicht möglich, gleichzeitig zwei Landeskirchen anzugehören. Um Mitglieder anderer Konfessionen aufnehmen zu können,  benötigen wir die Bestätigung des Austrittes. 

 
 


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